Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich des Verhaltens haben oft Schwierigkeiten, ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. So ziehen sie sich in sich selbst zurück oder reagieren mit Aggressionen oder Clownerien. Dadurch werden sie meist von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern abgelehnt. So benötigen diese Kinder und Jugendlichen Hilfen, um ihre Umwelt anders wahrnehmen zu können, angemessene Verhaltensweisen und ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können.
Schulpflicht
Es besteht eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht.
Organisation des Unterrichts
Durchschnittlich 11 Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam in einer Klasse. Eine Klassenlehrerin oder ein Klassenlehrer erteilt in der Regel die meisten Stunden in der Klasse. So kann sie oder er am ehesten über eine tragfähige Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern eine Lernmotivation aufbauen. Diese Beziehung ist für die Entwicklung der Kinder besonders bedeutsam, da das Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten immer auch ein Zeichen dafür ist, dass die Kinder und Jugendlichen nicht mehr aus eigener Kraft bestehende Konflikte und Spannungen bewältigen können. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt.
Unterrichtsinhalte
Im Unterricht werden Möglichkeiten geschaffen, die Situation und die Gefühle der Schülerinnen und Schüler zu thematisieren und einen gesellschaftlich anerkannten Umgang damit zu erarbeiten. Außerdem bietet die schulische Arbeit vermehrt Situationen an, die dazu beitragen, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten aufzubauen und somit eine Stabilisierung des Sozialverhaltens zu ermöglichen. Individualisierte Unterrichtsformen erleichtern das Aufarbeiten von Lern- und Entwicklungsrückständen und können so das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler verbessern.
Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist die Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen. Sie sollen nach Möglichkeit an eine Grund- oder Hauptschule zurückkehren. Dies kann zunächst probeweise für ein halbes Jahr erfolgen. In dieser Zeit hält die Lehrkraft für Sonderpädagogik den Kontakt zu der Schülerin oder dem Schüler und zu der allgemeinen Schule aufrecht.
Die Eltern werden in die schulische Arbeit so weit wie möglich einbezogen. Regelmäßige Kontakte zwischen Familie und Schule finden über Telefonate, Hausbesuche und Veranstaltungen für Eltern (Elterntreffen und Gesprächsrunden) statt. So erfahren sie auch von den Sorgen und Nöten anderer Betroffener. Sie erleben, wie andere Familien versuchen, schwierige Probleme mit ihrem Kind zu lösen.
Schulabschlüsse
Die Schülerinnen und Schüler können folgende Abschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss ( § 38 Abs. 2 APO-S I )
- ein dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen
(Informationen darüber, für welche Schülerinnen und Schüler dieser Abschluss in Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt) - Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§ 39 Abs. 1 APO-S I)
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (§ 40 Abs. 1 APO-S I)
- Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen nach Klasse 10 (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 AO-SF)
Berufliche Bildung
Die Förderschulen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im berufsbildenden Bereich sind in der Regel mit Heimen staatlicher und privater Träger verbunden und betreuen ihre Schülerinnen und Schüler ganztägig. Jugendliche, die auf Grund besonderer Lebensumstände und individueller Problemlagen in einem Berufskolleg nicht hinreichend gefördert werden können, erhalten hier sonderpädagogische Förderung. In kleinen Klassen erfolgen neben einer intensiven Berufsvorbereitung auch spezielle berufliche Bildungsmöglichkeiten.
Neben diesen speziellen Angeboten im berufsbildenden Bereich der Förderschule, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung können Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung auch die Bildungsgänge
- Berufsorientierungsjahr
- Berufsgrundschuljahr
des Berufskollegs mit sonderpädagogischer Unterstützung nutzen, soweit dies erforderlich ist.